Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von teamed up Hundetraining nachstehend „Veranstalterin“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt

2.1 Die Veranstalterin bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Coachingveranstaltungen und Seminare für Hundehalter*innen an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von der Veranstalterin in ihren Geschäftsräumen, ihrer Internetpräsenz und von ihr sonst genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahme-vereinbarung kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Der Halter erhält im Rahmen des Unterrichts Handlungsvorschläge für eine artgerechte Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, da der Erfolg in in hohem Maße von Halter*in, dem geleisteten Trainingsaufwand und dem teilnehmenden Hund abhängt. Die Veranstalterin übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Unterricht vermittelten Inhalte, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.

2.3 Mit seiner*ihrer Teilnahmevereinbarung meldet sich der*die Teilnehmer*in verbindlich für eine einzelne oder mehrere Veranstaltung(en) an. Die Anmeldung kann von dem *der Teilnehmer*in nur bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung(en) storniert werden. Storniert der*die Teilnehmer*in seine Teilnahmevereinbarung später oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig.

2.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt die Veranstalter*in mit der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag über und für die ganze Gruppe ab. Er ist für jeden Gruppenteilnehmer verbindlich. Ziff. 2.3 findet entsprechend Anwendung.

2.5 Die Veranstalter*in behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

2.6 Das Rücktrittsrecht besteht für die Veranstalterin jedoch nur, wenn sie die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem*der Teilnehmer*in ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.

2.7 Macht der*die Teilnehmer*in von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihr die gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinaus stehen ihm*ihr keine Ersatzansprüche zu.

3. Vertragsdauer und Vergütung

3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle der Veranstalterin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind bei Einzeltrainings mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig; bei Gruppenkursen spätestens zu Veranstaltungsbeginn. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den*die Teilnehmer*in bzw. seinen*ihren Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungs-eingang beim der Veranstalterin. Die Veranstalterin behält sich vor, von dem*der Teilnehmerin den Ersatz des ihr aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.

3.4. Die Gebühren für einen 3er, 5er oder 7er Block sind im Ganzen vor Antritt des Blocks zu entrichten. Der Block ist innerhalb von 8 Wochen (3er Block), 12 Wochen (5er Block) oder 16 Wochen (7er Block) abzurufen. Es sei denn es wurde aus Trainingsgründen eine andere Zeitspanne schriftlich vereinbart. Nicht abgerufene Trainings innerhalb des Zeitraums, verfallen ohne Rückerstattung.

3.5 Barauslagen und besondere Kosten, die der Veranstalterin auf ausdrücklichen Wunsch des*der Teilnehmer*in entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalterin und Teilnehmer*in. Der dem*der Teilnehmer*in daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.

4.2 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch eine*n Teilnehmer*in nicht in Anspruch genommen, so behält sich die Veranstalterin vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der*die Teilnehmer*in den Nachweis erbringt, dass der Veranstalterin kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

5. Allgemeine Teilnahmebedingungen

5.1 Der*die Halter*in versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet, mit einem Chip gemäß ISO-Norm fälschungssicher gekennzeichnet, ausreichend geimpft (Grund-immunisierung/Tollwut) und entwurmt sowie haftpflichtversichert (auch für Schäden, die beim Hundetraining entstehen können) ist. Der Halter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.

5.2. Der*die Halter*in ist verpflichtet die Veranstalterin unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß über etwaige Krankheiten und/oder Parasitenbefall und/oder Verhaltensauffälligkeiten seines*ihres Hundes (z.B. Beißvorfälle, übermäßige Aggressivität) vor Beginn des Trainings zu informieren. Der*die Halter*in ist verpflichtet die Veranstalterin gegebenenfalls über die Läufigkeit seiner Hündin zu informieren. Die Veranstalterin ist berechtigt, Hunde mit ansteckenden Krankheiten vom Training auszuschließen.

5.3. Den Anordnungen der Veranstalterin zur sicheren Verwahrung des Hundes (Leine, Maulkorb, etc.) ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung seitens des*der Halter*in behält sich die Veranstalterin vor, das Training/die Beratung abzubrechen. Das Honorar ist trotzdem in vollem Ausmaß geltend.

5.4 Die Veranstalterin bzw. der*die von ihm eingesetzte Trainer*in /Coach/ Veranstaltungsleiter*in ist gegenüber den Teilnehmer*in für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

5.5 Stören der*die Teilnehmer*in oder sein*ihr Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich die Veranstalterin vor, den*die Teilnehmer*in bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem*der Teilnehmer*in unbenommen.

5.6 Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der*die Teilnehmer*in die Veranstalterin bzw. den*die von ihr eingesetzten Trainer*in /Coach/ Veranstaltungsleiter*in vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist die Veranstalterin berechtigt, den*die Teilnehmer*in bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.

5.7 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass ist mit der Trainingsvereinbarung vorzulegen. Mit der Abgabe der Trainingsvereinbarung versichert der*die Teilnehmer*in, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.

5.8 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist die Veranstalterin berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem*der Teilnehmer*in unbenommen.

6. Haftung

6.1 Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögens-schäden die dem*der Halter*in oder seinem*ihrem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen oder fremden Hunden im Freilauf entstehen. Eine Haftungsverpflichtung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Veranstalterin. Alle Begleitpersonen sind von dem Haftungsausschluß in Kenntnis zu setzen. Der*die Halter*in haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung, für jegliche Schäden die sein*ihr Hund verursacht. Der*die Halter*in handelt in eigener Verantwortung. Auch während der Unterrichtszeit obliegt dem*der Halter*in die Führung des Tieres eigenverantwortlich, sie wird nicht an den Trainer abgetreten.

6.2 Soweit es im Rahmen der Ausbildung notwendig ist den Hund von der Leine zu lassen, weist die Veranstalterin ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen hin. Die Veranstalterin kann nur eine Empfehlung aussprechen, der*die Halter*in handelt eigenverantwortlich. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Schleppleine, Halti etc. erfolgt auf eigenes Risiko, auch wenn diese auf Veranlassung der Veranstalterin genutzt werden.

7. Sonstige Bestimmungen

7.1 Die Veranstalterin behält sich vor, Fotos oder Videos, die von dieser während des Trainings/der Beratung gemacht werden, auf der firmeneigenen Website bzw. Facebook- oder Instagrampage zu veröffentlichen.

7.2 Sämtliche Unterlagen der Veranstalterin, die dem*der Halter*in im Rahmen des Unterrichts ausgehändigt werden, unterliegen dem urheberrechtlichem Schutz. Der*die Halter*in darf sie nur für private Zwecke nutzen. Die Vervielfältigung, Verbreitung, der Verleih oder die Vermietung sind hiermit ausdrücklich untersagt.

7.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

7.4 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.

7.5 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.6 Der Gerichtsstand ist München.